Beweiserhebungsverbote im StrafverfahrenSie untersagen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, über bestimmte Themen Beweis zu erheben. Das heißt entweder bestimmte Beweismittel nicht zu benutzen und/oder bestimmte Beweismethoden nicht anzuwenden. Beweiserhebungsverbote betreffen entweder bestimmte
siehe hierzu auch: Lexikon: |