GefährdungshaftungVerschuldensunabhängige Haftung für einen Schaden, bei dem sich eine von dem Verantwortlichen verursachte Gefahr verwirklicht hat. Grundsätzlich erfordert jede Haftung außerhalb vertraglicher Beziehungen ein Verschulden (Verschuldenshaftung).
In bestimmten Ausnahmen wird gesetzlich jedoch auch ohne schuldhaftes Handeln
eine Schadensersatzpflicht begründet, wenn eine Person eine besonderes
Risiko für andere geschaffen hat.
Die Schadensersatzpflicht entsteht, wenn sich in dem entstandenen Schaden das typische Risiko der Anlage, Sache oder Tätigkeit realisiert hat. Eine Gefährdungshaftung unterliegt beispielsweise:
Praxistipp:Die Gefährdungshaftung unterliegt häufig gesetzlichen Haftungsbeschränkungen. siehe hierzu auch: Lexikon: |