Gefährdungshaftung

Verschuldensunabhängige Haftung für einen Schaden, bei dem sich eine von dem Verantwortlichen verursachte Gefahr verwirklicht hat.

Grundsätzlich erfordert jede Haftung außerhalb vertraglicher Beziehungen ein Verschulden (Verschuldenshaftung).

In bestimmten Ausnahmen wird gesetzlich jedoch auch ohne schuldhaftes Handeln eine Schadensersatzpflicht begründet, wenn eine Person eine besonderes Risiko für andere geschaffen hat.

Die Schadensersatzpflicht entsteht, wenn sich in dem entstandenen Schaden das typische Risiko der Anlage, Sache oder Tätigkeit realisiert hat.

Eine Gefährdungshaftung unterliegt beispielsweise:

  • das Halten von Kraftfahrzeugen
  • die Halter von bestimmten Tieren (Luxustierhaftung)
  • die Hersteller von Produkten (Produkthaftung)

Praxistipp:

Die Gefährdungshaftung unterliegt häufig gesetzlichen Haftungsbeschränkungen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Betriebsgefahr
Haftpflicht
Haftungsbeschränkungen/ gesetzliche
Kausalität
Mitverschulden
Produkthaftung
Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
Schadensersatz
Schmerzensgeld
Tierhalterhaftung
Verschuldenshaftung

<< Zurück