BetriebseinnahmenEntsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind Betriebseinnahmen Güter in Geld oder Geldeswert im Rahmen der Gewinneinkunftsarten. Bei sinngemäßer Anwendung der Betriebsausgabendefinition auf die Betriebseinnahmendefinition, sind Betriebseinnnahmen Zuflüsse, die betrieblich veranlasst sind. Somit sind alle Gegenleistungen für betriebliches Handeln aber auch für betriebliches nicht Handeln als Betriebseinnahmen anzusehen. Bei zwischenbetrieblichen Erwerben ist dabei ohne Bedeutung, ob beim Geber eine Betriebsausgabe vorliegt. So kann insbesondere im Fall einer Schenkung beim Enpfänger eine Betriebseinnnahme vorliegen, beim Geber jedoch eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe. Betriebseinnahmen können einer Unternehmung nach aber auch bereits vor ihrer Eröffnung zufließen. Neben den gewöhnlichen Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit gehören auch Zuflüsse aus nachfolgene Tatbeständen zu den Betriebseinnnahmen:
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