Gewerbeertrag

Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Dieser Gewinn wird für die Berechnung der Gewerbesteuer um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) erhöht und um Kürzungen (§ 9 GewStG) vermindert.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Gewerbesteuer

Ratgeber:

Gewerbesteuer

Norm:

§ 7 GewStG
§ 8 GewStG
§ 9 GewStG

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