DrittlandsgebietAls Drittlandsgebiet wird das ausländische Gebiet bezeichnet, dass nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehört. Somit gilt das gesamte Ausland mit Ausnahme des Gemeinschaftsgebietes als Drittlandsgebiet. Hiervon sind vier Ausnahmen zu beachten. Folgende Territorien der Gemeinschaftsländer gelten als Drittlandsgebiet: Deutschland - Insel Helgoland und das Gebiet Büsing, Freihäfen, deutsche Schiffe und Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören; Frankreich - die überseeischen Departements; Spanien - Ceuta, Melilla, Kanarischen Inseln: Grichenland - Berg Athos; Italien - Livigno, Campione dÌtalia, Luganer See (italienischer Teil). Zum Gemeinschaftsgebiet gehört das Inland und das übrige Gemeinschaftsgebiet. Die Unterscheidung zwischen Inland, EG-Ausland und Drittstaat hat Einfluss auf die Besteuerung von Umsätzen (Erhebung von Umsatzsteuer). So sind nach § 1 Abs.1 UStG Umsätze im Ausland nicht steuernbar. Steuerbare Umsätze sind vielmehr:
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