Eidesverweigerung

Eidesverweigerung ist im Strafprozess die Weigerung einer zur Ableistung eines Eides verpflichteten Person, diesen zu leisten.

Das Gericht ordnet bei Eidesverweigerung die Zahlung eines Ordnungsgelds oder Ordnungshaft an.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Eidesverweigerungsrecht
Meineid

Norm:

§ 70 StPO

<< Zurück