BetriebsvermögensvergleichSteuerpflichtige die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen (Jahresabschluss), müssen ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Beim Betriebsvermögensvergleich ist der Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Bei Erwerb oder Eröffnung des Betriebes tritt an Stelle des Betriebsvermögens am Schluss des vorangegangenenWirtschaftsjahres das Betriebsvermögen zum Zeitpunkt der Eröffnung oder des Erwerbes des Betriebes. Ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich müssen gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte ermitteln, wenn der Betrieb eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
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