HauptleistungspflichtenVertragliche Verpflichtungen, aus deren Grund der Vertrag geschlossen wurde. In einem Schuldverhältnis bestehen Leistungspflichten (§ 241 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) und Verhaltenspflichten (§241 Absatz 2 BGB).
Die Leistungspflichten (Primäransprüche) lassen sich unterteilen in
Hauptleistungspflichten und Nebenleistungspflichten.
Die Hauptleistungspflichten betreffen die nach dem Willen der Vertragsparteien wesentlichen Vertragsleistungen.
Sie ergeben sich unmittelbar aus dem Charakter der vertraglichen Vereinbarung.
Entscheidend ist also der Parteiwille, der im Streitfall durch Auslegung zu
ermitteln ist.
Bei gegenseitigen Verträgen stehen die Hauptleistungspflichten im Gegenseitigkeitsverhältnis; jede Partei hat die betreffende Pflicht nur übernommen, um von der anderen dafür die entsprechende Gegenleistung zu erhalten (Synallagma).
Hauptleistungspflichten sind beispielsweise:
Von den Hauptleistungspflichten zu unterscheiden sind:
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