Einrede

Die Einrede ist ein Gegenrecht, das die Durchsetzung eines Rechtes eines anderen verhindert. Mit der Einrede kann zwar das Recht des anderen nicht vernichtet, aber die Durchsetzung des Rechtes zumindest beeinträchtigt werden.

Es werden grundsätzlich zwei Arten von Einreden unterschieden, die aufschiebende Einrede und die dauernde Einrede:

  • Bei der aufschiebenden Einrede wird die Durchsetzung des Rechtes des anderen gehemmt (Beispiel hierfür ist das Zurückbehaltungsrecht des nichterfüllten Vertrages).
  • Bei der dauernden Einrede wird die Durchsetzung des Rechtes zerstört (Beispiel hierfür ist die Einrede der Verjährung).
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