StreikPlanmäßige gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern, um bestimmten Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber Nachdruck zu verleihen.
Zumeist geht es um die Durchsetzung tarifvertraglicher Regelungen (z. B. Gehaltserhöhung,
Arbeitszeitkürzung). Der Streik ist das Arbeitskampfmittel auf Arbeitgeberseite (Gewerkschaften).
Auf den Streik kann der Arbeitgeber (Arbeitgeberverband als Tarifvertragspartei)
seinerseits mit Aussperrung reagieren. Das Streikrecht ist durch Artikel 9 Absatz 3 GG verfassungsrechtlich garantiert.
Die Rechtmäßigkeit eines Streikes hat folgende Voraussetzungen:
Rechtswidrig sind dem entsprechend:
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