Wettbewerbsdelikt

Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die sich gegen den freien Wettbewerb richtet.

Wettbewerbsdelikte sind Teil des Wirtschaftsstrafrechts.

Mit Wettbewerbsdelikten wird gleichzeitig der Verstoß gegen die herrschende Wirtschaftsordnung und ein berufsbezogener Vertrauensmissbrauch sanktioniert.

Solche Delikte finden sich vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), aber auch im Markengesetz (MarkenG) und im Strafgesetzbuch (StGB).

Zu den Wettbewerbsdelikten zählen:

  • Strafbare irreführende Werbung (§ 16 UWG)
  • Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 17 UWG)
  • Strafbare Kennzeichenverletzung (§ 143 MarkenG)
  • Ausschreibungsbetrug (§ 298 StGB)
  • Subventionsbetrug (§ 264 StGB)

Häufige Erscheinungsformen sind Lizenzpiraterie, Scheinausverkäufe, progressive Kundenwerbung im so genannten "Schneeballsystem" sowie Wirtschafts- und Konkurrenzspionage.

Praxistipp:

Für die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität sind an den Landgerichten besondere Wirtschaftsstrafkammern als Strafkammern eingerichtet.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Abmahnung/ Wettbewerbsrecht
Betriebsgeheimnis
Geschäftsgeheimnis
Marke
Unlauterer Wettbewerb
Werbung/ irreführende
Werbung/ vergleichende
Wettbewerb
Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsregeln
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

Ratgeber:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Teil 1
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Teil 2

Norm:

§ 143 MarkenG
§ 264 StGB
§ 298 StGB
§ 16 UWG
§ 17 UWG

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