WarenzeichenVeraltete Bezeichnung für eine Warenmarke.
Die Warenmarke ist von der Dienstleistungsmarke zu unterscheiden.
Warenzeichen waren früher im Warenzeichengesetz (WZG) geregelt. Das WZG wurde 1994 durch das Markengesetz (MarkenG) abgelöst. Durch Warenmarken werden bestimmte Symbole oder Schriftzüge geschützt, die ein Unternehmen benutzt, um ihr Produkt unverwechselbar zu machen.
Als Warenmarke kommen insbesondere in Betracht:
Warenmarken können beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zur Eintragung in das Markenregister angemeldet werden.
Dazu muss die Marke schutzfähig sein, das heißt, sie muss eine abstrakte
Unterscheidungskraft besitzen. Der Schutz der Marke beginnt
Gegen die Registrierung einer Marke, die mit anderen Marken verwechselt werden kann, kann innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung der Registrierung Widerspruch beim Patentamt eingelegt werden § 42 MarkenG). Praxistipp:Als Hinweis auf eine registrierte Warenmarke wird neben der Marke in Deutschland häufig das Zeichen ® ("registriert"), international das Zeichen ™ ("trademark") verwendet. Eine solche Kennzeichnung ist jedoch nicht zwingend. siehe hierzu auch: Lexikon: |