Mietvertrag/ Sonderkündigungsrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kündigungsrecht einer Mietvertragspartei vorzeitig beendet oder die Kündigungsfrist verkürzt werden.

Das Gesetz nennt insbesondere die folgenden Sonderkündigungsrechte:

  • das Sonderkündigungsrecht des Mieters bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung.
  • das Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Verweigerung der Untervermietung durch den Vermieter.
  • das Sonderkündigungsrecht des Vermieters und des Erben bzw. des überlebenden Mieters beim Tod des Mieters.
  • das Sonderkündigungsrecht bei Nießbrauch und Nacherbschaft.
  • das Sonderkündigungsrecht bei Mietverträgen über mehr als 30 Jahre.
  • das Sonderkündigungsrecht des Vermieters für eine Wohnung in einem vom ihm selbst bewohnten Gebäude.
  • das Sonderkündigungsrecht des Mieters vor Durchführung einer zu duldenden Modernisierungsmaßnahme.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Miete/ Reparaturkosten
Miete/ Schadensersatzpflicht des Vermieters
Mieterhöhung
Mietkaution
Mietminderung
Mietspiegel
Mietvertrag/ fristlose Kündigung
Mietvertrag/ Kündigungsfrist
Mietvertrag/ ordentliche Kündigung
Mietvertrag/ Sozialklausel

Ratgeber:

Neues Mietrecht Teil 1
Neues Mietrecht Teil 2

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