VerlustabzugIm Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer können Verluste durch einen horizontalen Verlustausgleich, einen vertikalen Verlustausgleich oder einen Verlustabzug nach § 10d EStG berücksichtigt werden. Mit einem Verlustabzug nach § 10d EStG können Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen worden sind, wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Diese Verlustabzug kommt insbesondere für Verluste aus anderen Veranlagungszeiträumen in Frage. (vgl. Lexikon: Verlustrücktrag, Verlustvortrag) Der körperschaftsteuerlicher Verlustabzug ist in § 8 KStG geregelt. Auf Einzelheiten geht auch das BMF-Schreiben vom 2.8.2007 Aktenzeichen: IV B 7 - S 2745/0 ein. Ein nicht genutzter Verlustvortrag des Erblassers ist nach der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr vererbbar. Hiermit ist es zu einer Änderung der bisherigen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis gekommen. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.12.2007, Aktenzeichen: GrS 2/04) Praxistipp:Der durch § 2a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a Einkommensteuergesetz eingeschränkte Verlustabzug (Verluste aus Beteiligungswerten an ausländischen Tochtergesellschaften) verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht. (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 29.3.2007, Aktenzeichen: C-347/04) Mit BMF-Schreiben vom 11.6.2007 hat die Finanzverwaltung als Konsequenz aus dem Urteil festgelegt, dass § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a EStG auf negative Einkünfte mit Bezug auf die Mitgliedstaaten der EU oder des EWR (Mitgliedstaaten der EU und Island, Norwegen, Liechtenstein) nicht weiter anzuwenden ist, hiervon jedoch ausgenommen isti Liechtenstein, da es keine Amthilfe leistet. Mit Beschluss vom 17. Dezember 2007 - GrS 2/04 - hat der Große Senat des BFH entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10 d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann. Mit dieser Entscheidung wendet sich der Große Senat des BFH gegen die seit über 40 Jahren bestehende Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, wonach ein solcher Verlustabzug bei der Einkommensermittlung des Erben berücksichtigt wurde. (BMF-Schreiben vom 24.7.2008, IV C 4 - S 2225/07/0006) siehe hierzu auch: Lexikon:
Verlustausgleich
Verlustrücktrag
Verlustvortrag
Verlustausgleichverbote
Norm: |