MutterschaftsgeldLohnersatz während der Mutterschaftsschutzfristen. Das Mutterschaftsgeld wird für sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Entbindung gezahlt. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13,- Euro pro Tag. Liegt der tägliche Nettolohn der Arbeitnehmerin über diesem Betrag, so hat der Arbeitgeber den Rest aufzustocken, bis die Summe dem Durchschnitts-Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht. Bei dem durchschnittlichen Nettoverdienst werden einmalige Zahlungen (z.B Weihnachts- oder Urlaubsgeld) nicht berücksichtigt. Liegt der tägliche Nettolohn unter 13,- Euro, wird die dann zu zahlende Höhe des Betrages allein von der Krankenversicherung ausgezahlt. Das Mutterschaftsgeld wird unter folgenden Voraussetzungen gezahlt:
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