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Mietrecht: Auch wer nie Vermieter war, zahlt die Kaution zurück Kündigt ein Mieter sein Mietverhältnis zum 30. Juni, kann der in Zahlungsschwierigkeiten geratene Vermieter jedoch die Kaution nicht zurückzahlen und wird die Immobilie im November versteigert, so kann der Mieter vom neuen Eigentümer die Rückzahlung seiner Kaution verlangen, auch wenn dieser nie in einem Vertragsverhältnis mit dem Ausgezogenen gestanden hat. Da die Mietsicherheit spätestens sechs Monate nach Ende der Mietzeit zurückgezahlt werden muss, kann der neue Besitzer in die Pflicht genommen werden. (Landgericht Berlin, 67 S 435/04) Anderer Auffassung war allerdings eine andere Kammer des Landgerichts Berlin in einem identischen Fall. (AZ: 62 S 79/06) Der Bundesgerichtshof wird endgültig entscheiden. << Zurück |
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