|
Fitnessstudio: Wer Depressionen hat, muss nicht weitertrainieren Leidet die Kundin eines Fitness-Centers an Depressionen (was hier auch beim Gesundheitscheck des Centers bestätigt wurde), schließt sie dennoch einen langfristigen Vertrag ab, so kann sie diesen fristlos beenden, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegt, in dem ihr dringend empfohlen wird, die physiotherapeutische Behandlung im Fitnesscenter abzubrechen. Hier wollte der Studiobetreiber die Kundin nicht ziehen lassen, weil ihre Krankheit bereits bei Vertragsabschluss bekannt war. Er forderte die Beiträge für weitere drei Monate - ohne Erfolg. (Amtsgericht Geldern, 4 C 428/05) << Zurück |
|