Mietrecht: Drei Monatsmieten plus Bürge ist für eine Kaution zu happig
18.12.2006

Vereinbart ein Vermieter mit einem neuen Mieter, dass neben einer Kaution von drei Monatsmieten auch noch ein Bürge gestellt werden muss, so kann er von diesem auch dann keinen Schadenersatz verlangen, wenn die Mieterin mit der Miete im Rückstand ist und die Wohnung nach ihrem Auszug in einem verwahrlosten Zustand hinterlässt. Der Vermieter hat zwar das Recht, sich auf mehreren Wegen abzusichern. Allerdings dürfen damit insgesamt drei Monatsmieten nicht überstiegen werden. Hier kamen Mietschulden und Renovierungskosten in Höhe von 10.000 € zusammen. Die einbehaltene Kaution von 1.200 € konnte zwar verrechnet werden; auf dem Restbetrag blieb der Vermieter jedoch sitzen. (Oberlandesgericht Bamberg, 9 U 75/05)

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