Mietkaution: Keine Aufrechnung, wenn keine "angemessene Frist" eingeräumt wurde
09.01.2007

Haben Mieter beim Wohnungsauszug Schönheitsreparaturen durchzuführen, übergeben sie die Räume aber drei Wochen vor dem Ende der Mietzeit unrenoviert, so darf der Vermieter die Arbeiten nur dann in Eigenregie durchführen und die Kosten (hier: 5.360 €) mit der Mietkaution verrechnen, wenn er dem Mieter rechtzeitig detailliert aufgelistet hat, welche Arbeiten seiner Meinung nach auszuführen waren. Er hätte das mit einer Frist von 14 Tagen tun können - und die Mieter darauf hinweisen müssen, dass Schadenersatzansprüche auf sie zukommen würden, wenn der Nachmieter erst später in die - unrenovierte - Wohnung einziehen könne. Das Kammergericht Berlin verschonte die Mieter - ohne zu prüfen, ob sie überhaupt verpflichtet gewesen wären, zu Farbe und Pinsel zu greifen. (AZ: 8 U 38/06)

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