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Unterhalt: Ein Seitensprung ist kein Sprung ins Nirwana Geht eine Ehefrau während der Trennungszeit von ihrem Mann eine neue Verbindung ein, so folgt daraus nicht generell, dass der Mann seine Unterhaltszahlungen einstellen darf. Betreut die Frau - wie hier - ein gemeinsames minderjähriges (hier 7jähriges) Kind, so ist es ihr trotz der "Verletzung der ehelichen Treuepflicht" nicht zuzumuten, statt - wie bisher - in Teilzeit zu arbeiten, einen Vollzeitjob zu übernehmen. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 2 WF 128/06) << Zurück |
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