Mietrecht: Rabiater Bewohner muss fristlos ausziehen
20.03.2007

Kommt es in einem Mietshaus wegen Lärmbelästigungen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Bewohnern, die darin gipfeln, dass ein - in seiner Abendruhe gestörter - Mann einen lärmenden Nachbarn gegen 22.00 Uhr mit Faustschlägen und Fußtritten attackiert und in die Wohnung des Lärmenden eindringen will, so darf der Vermieter dem rabiaten Mieter auch dann fristlos den Vertrag kündigen, wenn der Angegriffene nicht ernstlich verletzt wurde und die Schläge provoziert hatte. Das Vorgehen des Ausgerasteten ist als versuchter Hausfriedensbruch sowie vorsätzliche Körperverletzung einzuordnen, so dass eine fristlose Kündigung des Mietvertrages auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt ist. Dass der Anlass - die Lärmbelästigung durch den Gemaßregelten - die Nerven des Angreifers erheblich strapaziert hatten, schätzte der Richter nicht so hoch ein. (Amtsgericht Münster, 48 C 1739/06)

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