Steuerrecht: Vor 2006 war Hausfassaden-Renovierung noch nicht begünstigt
22.03.2007

Unter "Haushaltsnahen Dienstleistungen", für die pro Jahr bis zu 600 Euro Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann (durch Abzug von der Steuer, nicht nur vom steuerpflichtigen Einkommen) sind "nur hauswirtschaftliche Arbeiten zu verstehen", so der Bundesfinanzhof. Das seien "Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen". Handwerkliche Tätigkeiten - wie die Renovierung einer Hausfassade - die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden, sind keine typischen hauswirtschaftlichen Arbeiten und waren deshalb vor 2006 nicht steuerbegünstigt. Erst seit Januar 2006 können für die "Inanspruchnahme von Handwerksleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten ebenfalls bis zu 600 Euro pro Jahr vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden". (AZ: VI R 77/05)

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