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Vertragsrecht: e-Bay-Verkäufer muss Pkw ohne zugesagte Sitzheizung zurücknehmen Wird ein gebrauchter Pkw (hier ein BMW 318 tds) zum Preis von 3.300 Euro über e-Bay gekauft, fehlt allerdings die zugesagte Sitzheizung, so kann das Geschäft rückgängig gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn nach dem Zuschlag im Internet anschließend ein weiterer Kaufvertrag geschlossen wird, in dem die Sitzheizung nicht mehr erwähnt ist. Hierbei handelt es sich nämlich nicht um einen "neuen" Vertrag, sondern um einen abgeänderten, der aber die falsche Angabe aus dem Internet nicht gegenstandslos macht. Hier argumentierte der - private - Verkäufer, er habe schließlich "die Gewährleistung ausgeschlossen". Das Landgericht Bielefeld hielt dies für einen Scherz: Der Verkäufer könne einen Kunden nicht mit einer Leistung locken, die gar nicht vorhanden sei, und für diese "ausdrücklich gemachte Beschaffungsangabe" die Haftung ausschließen. (AZ: 21 S 170/07) << Zurück |
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