Steuerrecht: Auch was die Mama bezahlt, können Werbungskosten des Sohnes sein
15.01.2008

Übernimmt eine Mutter im Einverständnis mit ihrem Sohn Renovierungskosten, die an dessen Haus angefallen sind, so kann der Sohn den Betrag (hier in Höhe von 4.400 €) als Werbungskosten von seinen Mieteinnahmen abziehen. Das Finanzgericht Hamburg: Die Mutter hat ihrem Sohn "Geld zugewendet" und zugleich "dessen Entreicherung bewirkt", indem der Rechnungsbetrag, der an sich von ihm zu begleichen war, bezahlt wurde. (AZ: 2 K 243/06)

<< Zurück


Artikel drucken | Artikel als PDF