Erhaltungsaufwand: Auch was die Mama bezahlt, können Werbungskosten des Sohnes sein
12.03.2008

Übernimmt eine Mutter im Einverständnis mit ihrem Sohn Renovierungskosten ("Erhaltungsaufwand"), die an dessen Mietshaus angefallen sind, so kann der Sohn den Betrag (hier in Höhe von 4.400 €) als Werbungskosten von seinen Mieteinnahmen abziehen. Der Bundesfinanzhof: Die Mutter hat ihrem Sohn im Wege eines "abgekürzten Vertragswegs Geld zugewendet" und zugleich "dessen Entreicherung bewirkt", indem der Rechnungsbetrag, der an sich von ihm zu begleichen war, von ihr bezahlt wurde. Die Mama hätte ihrem Sohn das Geld auch schenken - und er es dann für die Arbeiten an seiner Wohnung einsetzen können. (AZ: IX R 45/07)

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