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Firmen-Pkw: Weitere Fahrzeuge schließen Privatnutzung nicht aus Ein Geschäftführer einer GmbH, der einen Firmenwagen "jederzeit verfügbar" hat und ihn auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle nutzt, kann sich nicht dagegen wehren, dass das Finanzamt auch eine weitere Privatnutzung unterstellt - insbesondere dann, wenn dies nicht offiziell untersagt ist. Der Bundesfinanzhof sah auch den "Anscheinsbeweis der privaten Nutzung" des Dienstwagens nicht dadurch erschüttert, dass in der Familie des Mannes weitere Fahrzeuge vorhanden waren. Er hat die vermutete Privatnutzung des Wagens nach der 1 Prozent-Methode zu versteuern, wenn er nicht per Fahrtenbuch das Gegenteil darlegt. (AZ: VI B 45/08) << Zurück |
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