Alkohol am Steuer: Wer in der Schweiz blau fährt, den kann es doppelt treffen
26.11.2009

Wer im Ausland wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt wird, kann in Deutschland erneut bestraft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Zwar verbiete die deutsche Verfassung grundsätzlich eine doppelte Bestrafung. Allerdings gilt dieser Grundsatz nur für Verurteilungen innerhalb Deutschlands und gegenüber bestimmten Ländern wie unter anderem den EU-Mitgliedsstaaten, mit denen ein gesondertes Abkommen besteht. (Im konkreten Fall musste eine deutsche Autofahrerin wegen Alkohols am Steuer in der Schweiz umgerechnet rund 400 Euro zahlen. Darüber hinaus erhielt sie ein zweimonatiges Fahrverbot in Liechtenstein und der Schweiz. Ein Jahr später verurteilte sie ein deutsches Gericht wegen desselben Delikts zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Euro und zu einem zweimonatigen, in Deutschland geltenden Fahrverbot. Eine solche Doppelbestrafung verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen Menschenrechtskonventionen, so die Verfassungsrichter.) (AZ: 2 BvR 38/06)

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