Prozesskostenhilfe: Wenn's um das Umgangsrecht mit der Tochter geht, geht's auch ohne Anwalt
10.10.2011

Hakt es zwischen geschiedenen Eltern ein wenig bei Details des vereinbarten Umgangsrechts und zieht deswegen der Vater des Kindes vor das Gericht, um eine offizielle Umgangsregelung zu erzielen, so kann er nicht verlangen, dass ihm ein Rechtsanwalt beigeordnet wird, weil seine Ex-Frau ebenfalls anwaltlich vertreten sein wird. Dies dann nicht, wenn er staatliche Prozesskostenhilfe beansprucht und es sich um eine "einfach zu beurteilende Kindschaftssache" handelt. Das Oberlandesgericht Celle: Es ist nicht erforderlich, in solchen Fällen eine "Waffengleichheit" herzustellen. (OLG Celle, 10 WF 220/11)

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