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Private Unfallversicherung: Wird der Arm abgerissen, dann ist die Hand mit dabei... Wenn ein privater Unfallversicherungsträger für einen bei einem Unfall abgerissenen Arm nach der Gliedertaxe einen bestimmten Prozent der Versicherungssumme zu leisten hat, so kann der Versicherte nicht verlangen, dass er wegen der (naturgemäß) ebenfalls nicht mehr vorhandenen Hand einen separat dafür vorgesehenen Prozentsatz zuerkannt bekommt. Der Bundesgerichtshof: "Der Verlust eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes schließt den Verlust des rumpfferneren Gliedes ein." (BGH, IV ZR 34/11) << Zurück |
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