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Gewerbesteuerrecht: Wer Miete zahlt, soll damit den Bemessungs-Ansatz schmälern können Das Finanzgericht Hamburg hält die (seit 2008 geltende) Regelung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass bei der Berechnung der Gewerbesteuer Mietzahlungen für das betreffende Gewerbeobjekt (hier eine Tankstelle) den Bemessungsansatz nicht schmälern. Damit werde gegen "eine gleichmäßige Belastung aller Steuerpflichtigen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verstoßen. Das Gericht hat das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. (FG Hamburg, 1 K 138/10 vom 29.02.2012) << Zurück |
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