Bürgschaft: Auch für Privatkredit gilt Haustürwiderrufsgesetz
05.10.2000

Auch für in der Privatwohnung unterschriebene private Bürgschaftserklärungen gilt das Haustürgeschäftewiderrufsgesetz (und die darausresultierende mindestens einwöchige Widerrufsfrist). Das gilt jedoch nicht für den Fall, daß für einen Geschäftskredit eine Bürgschaft übernommen wird. (Europäischer Gerichtshof, C 45/96)

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