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10e-Abschreibung: "Schwarzen" hilft der Fiskus nicht Wohnungen, Ausbauten oder Erweiterungen, die entgegen baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung erstellt worden sind, können nicht nach "10e" vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. (Bundesfinanzhof, X R 245/93)
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