Eigenheimförderung: Schwarzbau und "freier" Wintergarten ohne Fiskus
13.11.2000

Für Wohnungen, Ausbauten oder Erweiterungen, die entgegen baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet wurden, gibt es keine staatliche Eigenheimförderung (früher: § 10e); eine nachträglich erteilte Baugenehmigung bringt für die Zukunft die Steuervergünstigung - unter Anrechnung der bereits "abgewohnten" Jahre. (Bundesfinanzhof, X R 84/97) Für den Bau eines freistehenden Wintergartens gibt es ebenfalls keine Eigenheimförderung. (Bundesfinanzhof X R 16/96)

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