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Wohneigentumsförderung: Ein Carport ist nicht zum Wohnen da Ein an ein Einfamilienhaus angebauter Carport kann nicht bei den Abschreibungen nach "§ 10e" berücksichtigt werden (seit 1996: bringt keine Steuerrückkzahlung), da es sich weder um einen "Ausbau" noch um eine "Erweiterung" handelt. (Bundesfinanzhof, X R 12/93; vom 14.12.1995)
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