Pressefreiheit: Affige Zustände dürfen öffentlich gezeigt werden
29.07.2004

Auch wenn ein Journalist verdeckt Aufnahmen von den Zuständen in einem Tierversuchslabor macht, indem er sich dort als Tierpfleger einschleicht und heimlich Videos dreht, darf er die Bilder von Tierversuchen (insbesondere an Affen) der Öffentlichkeit präsentieren. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Beiträge (hier: im ZDF ausgestrahlt) zum Meinungskampf beitragen können. Derartige Missstände dürfen aufgedeckt werden. (Oberlandesgericht Hamm, 3 U 77/04 vom 21.07.2004)

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