Rechtschreibreform: Schülerin hat kein Recht auf alte Orthograf(ph)ie
17.06.2005

Eine Schülerin der 10. Klasse eines Gymnasiums kann sich nicht dagegen wehren, dass sie in neuer Rechtschreibung unterrichtet wird. Auch die Tatsache, dass ein Teil der Presse und der Verlage bereits wieder zur herkömmlichen Rechtschreibung zurückgekehrt ist und die Schülerin mit Nachteilen bei einem Einstieg in das Berufsleben rechnet, ließen das Verwaltungsgericht Hannover nicht zu einem anderen Ergebnis kommen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1998 entschieden, dass "die Einführung eines bestimmten Rechtschreibunterrichts Grundrechte von Schülern nicht verletzt". (AZ: 6 A 6717/04)

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