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Steuerrecht: Abstandszahlungen wegen Eigennutzung sind keine Werbungskosten Zahlt der Besitzer eines Mehrfamilienhauses an einige Mieter eine Abstandszahlung, um sie zum Auszug zu bewegen, so kann er diese Aufwendungen nicht als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen, wenn er die frei gewordenen Wohnungen renoviert und anschließend nicht wieder vermietet, sondern selbst nutzt, da die Abstandszahlungen dann "nicht auf die Erzielung neuer Einnahmen gerichtet" waren. (Bundesfinanzhof, IX R 38/03) << Zurück |
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