|
Steuerrecht: Heizungsmontage ist nicht "haushaltsnah" genug Lässt ein Hauseigentümer seine Heizungsanlage austauschen, so können die Kosten für die Renovierungsarbeiten nicht als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (maximal 600 Euro jährlich) von der Steuerschuld abgezogen werden, da solche Tätigkeiten im Regelfall nicht von Haushaltsangehörigen durchgeführt werden, sondern von Fachkräften. (Finanzgericht Hamburg, VI 179/04) << Zurück |
|