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Steuerrecht: Umbau eines alten Badezimmers finanziert der Fiskus nicht mit Muss ein Steuerzahler sein 19 Jahre altes Badezimmer aufgrund einer Behinderung umbauen lassen, so kann er die Kosten dafür dennoch nicht als außergewöhnliche Belastung von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen, da er beim Einbau der neuen Einrichtung einen Gegenwert erhält. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn das Bad kurz vor Eintritt der Behinderung bereits renoviert worden wäre und durch den Umbau an sich neue sanitäre Einrichtungen wieder ausgebaut werden müssten. (Bundesfinanzhof, III R 7/04) << Zurück |
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