Berufliche VerknüpfungFür eine berufliche Nutzung spricht die Tätigkeit in einem Beruf, in dem ein Computer regelmäßig eingesetzt werden kann. Dies ist neben Informatikberufen dann der Fall, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, in der beispielsweise Texte erstellt und bearbeitet und die Arbeitsergebnisse im Beruf verwendet werden, wie dies etwa bei Lehrern oder Journalisten der Fall ist. Gleiches gilt für angestellte Ingenieure oder Grafiker, die einen Rechner mit entsprechenden CAD- oder Zeichenprogrammen nutzen. Hierbei genügt es regelmäßig, dass der Arbeitnehmer die Aufwendungen für die Berufstätigkeit für geeignet halten kann (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.11.1980, Aktenzeichen: VI R 193/77, abgedruckt in: BStBl. 1981, Band II Seite 368). Besonders wichtig ist somit die Darlegung, dass die zu Hause angefertigten Arbeitsergebnisse im Betrieb des Arbeitgebers auch verwertet werden. Dafür ist es nicht entscheidungserheblich, ob die Computeranlage mit der des Arbeitgebers kompatibel ist. Berichten Sie dem Finanzamt am besten von Ihrer beruflichen Korrespondenz, von Kalkulationen, Zeichnungen und ähnlichem, und fügen Sie Ihrer Steuererklärung einzelne Beispiele bei. Damit können Sie eine hohe berufliche Nutzung nachweisen. Steuertipp: Die Verwertung der häuslichen Arbeit sollte man sich am besten von seinem Arbeitgeber bescheinigen lassen.
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