Familienförderung

Zur Entlastung und Förderung der Familien werden die steuerlichen Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6.024 auf 7.008 € angehoben. Um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern wird das Kindergeld für jeden Sprössling um 20 € erhöht.

Kindergeld

2008

2009

2010

1. und 2. Kind je

154

164

184

3 Kind

154

170

190

ab dem 4. Kind je

179

195

215

Kinderfreibetrag

3.648

3.864

4.488

Betreuungsfreibetrag

2.160

2.160

2.520

= Kinderfreibeträge insgesamt

5.808

6.024

7.008

 

Bei der Erbschaftsteuerreform 2009 wurden die Freibeträge für Geschwister(-kinder) zwar leicht auf 20.000 € angehoben. Nach Überschreiten dieser Schwelle wurden jedoch drastisch steigende Steuersätze zwischen 30 und 50 % angesetzt. In der Steuerklasse II gelten bei Erbschaften und Schenkungen ab 2010 geminderte Tarife zwischen 15 und 43 %. Das betrifft Zuwendungen an Bruder, Schwester, Nichte, Neffe, Schwiegereltern, Schwiegerkindern sowie dem geschiedenen Ehegatten, aber auch an die Eltern im Falle einer Schenkung.

Steuersätze in der Steuerklasse II in Prozent

Vermögen bis

2009

2010

75.000

30

15

300.000

30

20

600.000

30

25

6.000.000

30

30

13.000.000

50

35

26.000.000

50

40

über 26 Mio.

50

43

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