FamilienförderungZur Entlastung und Förderung der Familien werden die steuerlichen Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6.024 auf 7.008 € angehoben. Um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern wird das Kindergeld für jeden Sprössling um 20 € erhöht.
Bei der Erbschaftsteuerreform 2009 wurden die Freibeträge für Geschwister(-kinder) zwar leicht auf 20.000 € angehoben. Nach Überschreiten dieser Schwelle wurden jedoch drastisch steigende Steuersätze zwischen 30 und 50 % angesetzt. In der Steuerklasse II gelten bei Erbschaften und Schenkungen ab 2010 geminderte Tarife zwischen 15 und 43 %. Das betrifft Zuwendungen an Bruder, Schwester, Nichte, Neffe, Schwiegereltern, Schwiegerkindern sowie dem geschiedenen Ehegatten, aber auch an die Eltern im Falle einer Schenkung. Steuersätze in der Steuerklasse II in Prozent
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