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Änderung der Einkommensteuertarife
Durch Senkung der Einkommensteuerbelastung erfolgte für Privatpersonen und Unternehmer sowie Personengesellschafter bereits im Jahr 2009 eine Entlastung in Höhe von insgesamt 3,1 Milliarden Euro. Ab 2010 kommen weitere Entlastungen hinzu:
- Der Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2010 steigt zum 1. Januar um 170 auf 8.004 Euro. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern und ist in die Einkommensteuertabelle direkt eingearbeitet.
- Um die kalte Progression abzumildern, wird die Tarifkurve bei der Einkommensteuer verschoben. Hierzu werden 2010 die übrigen Tarifeckwerte um 330 Euro angehoben. Damit soll verhindert werden, dass ein Großteil der Lohnerhöhungen durch schnell steigende Steuersätze aufgefressen wird.
- Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt ab 2010 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 Euro.
- Die Reichensteuer mit 45 Prozent greift erst ab dem um 330 Euro erhöhten Tarifeckwert zu.
- Die Steuererklärungspflichten werden an den erhöhten Grundfreibetrag angepasst.
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