Änderungen bei der Altersvorsorge

Hier gibt es Anpassungen im Prozent- und Betragsbereich: Das resultiert noch aus dem Alterseinkünftegesetz:

  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus Rürup-Verträgen werden für neu hinzu kommende Rentnerjahrgänge mit 60 statt 58 Prozent besteuert.
  • Beitragszahler können ihre Vorsorgebeiträge (Rentenversicherung, berufsständische Versorgungseinrichtung und Rürup-Rente) mit 70 statt 68 Prozent absetzen.
  • Die abzugsfähige Höchstgrenze bei den Sonderausgaben steigt für Vorsorgeaufwendungen um 400 auf 14.000 Euro pro Person und auf 28.000 Euro für Ehepaare.
  • Die Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer erhöht sich um 2 auf 18 Prozent.
  • Der Versorgungsfreibetrag für Neupensionäre sinkt von 33,6 auf 32 Prozent.
  • Der maximal mögliche Versorgungsfreibetrag für Neupensionäre fällt von 2.520 auf 2.400 Euro.
  • Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sinkt von 756 auf 720 Euro.
  • Der Altersentlastungsbetrag mindert sich von 1.596 auf maximal 1.520 Euro. Dies betrifft Bürger, die 2010 das 65. Lebensjahr vollenden.
  • Beiträge zur Rürup-Rente sind mit 70 statt 68 Prozent absetzbar.

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