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Weitere Änderungen für Arbeitnehmer/Arbeitgeber
- ELENA
Arbeitgeber sind ab 2010 verpflichtet, die Entgeltbescheinigungen ihrer Beschäftigten auf elektronischem Wege an die Sozialversicherungsträger weiterzuleiten. Ab 2012 müssen Arbeitnehmer über ein formalisiertes elektronisches Verfahren ihre persönlichen Verhältnisse nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Die Behörden oder Gerichte greifen dann auf die Einkommensdaten zu, die der Arbeitgeber zuvor monatlich an eine zentrale Stelle gemeldet hatte. Dort werden sie in verschlüsselter Form gespeichert. Die Entschlüsselung erfolgt durch Freigabe durch den einzelnen Bürger. Das ELENA-Verfahren setzt voraus, dass sich der einzelne Beschäftigte mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur als Teilnehmer anmeldet. Als Schlüssel für die Daten dient eine Signatur, die etwa auf Bank- und Gesundheitskarte oder dem digitalen Personalausweis aufgebracht werden kann.
- Ehegattenwahlrecht
Anstatt der Steuerklasse III und V können beide Ehegatten auf Antrag die Steuerklasse IV erhalten, die um einen Faktor ergänzt wird. Dieser ermittelt sich aus dem Verhältnis der gemeinsamen Einkommensteuer und der Einkommensteuer bei Steuerklasse IV und berücksichtigt damit die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens. Dies hat zur Folge, dass auch beim geringer verdienenden Ehepartner bis zu einem Monatslohn von ca. 900 Euro keine Lohnsteuer einzubehalten wäre.
- Bescheinigung
Die Angabe in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird um die Beiträge des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Kranken-, sozialen Pflege- und Arbeitslosenversicherung ergänzt Die Angaben sind Grundlage für den entsprechenden Sonderausgabenabzug ab 2010. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung anstelle des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals (eTIN) die Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers anzugeben.
- Insolvenzgeldumlage
Sie steigt auf 0,41 % statt zuvor 0,1 % der Bruttolöhne.
- Außenprüfung
Der Arbeitgeber kann beantragen, dass eine Lohnsteuer-Außenprüfung und eine Prüfung durch die Träger der Rentenversicherung zur gleichen Zeit koordiniert durchgeführt werden. Ein Rechtsanspruch auf zeitgleiche Außenprüfungen besteht jedoch nicht. Ab 2010 prüft die gesetzliche Rentenversicherung im Auftrag der Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber gemeldeten Daten zur Unfallversicherung. Die Jahrgänge bis 2008 werden jedoch weiterhin von den Betriebsprüfern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft.
- Betriebliche Altersvorsorge
Die steuerfreie Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung ist bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung möglich. Das sind 2010 bis zu 2.640 (2009: 2.592) € des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts
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