Flexibler Umgang mit geringwertigen Wirtschaftsgütern

Bewegliche Anlagegüter mit einem Nettopreis ohne Umsatzsteuer von bis zu 410 € dürfen beim Erwerb oder der Einlage aus dem Privatvermögen ab 2010 wieder sofort in voller Höhe als geringwertiges Wirtschaftsgut (GwG) abgeschrieben werden - so wie das selbstständige bereits aus den Jahren vor 2008 kennen. Alternativ kann der Unternehmer aber auch die Regelung aus 2009 weiter anwenden und nur Preise bis 150 € sofort absetzen sowie für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 und 1.000 € einen Sammelposten bilden und einheitlich über fünf Jahre abschreiben.

Selbstständige erhalten so mehr Flexibilität bei der Wahl zwischen den Abschreibungsmodalitäten, müssen sich pro Geschäftsjahr aber für eine der beiden Methoden entscheiden. Sofern sie die Sofortabschreibung bis 410 € nutzen, müssen sie die Wirtschaftsgüter über 150 € in einem gesonderten Verzeichnis auflisten, sofern diese Angaben nicht bereits aus der Buchführung ersichtlich sind.

Nunmehr stehen Ihnen folgende drei Optionsmöglichkeiten zur Verfügung: Nettopreise (ohne Umsatzsteuer) zwischen

  • 0,01 und 150 €: Die Sofortabschreibung ist wie vor 2010 möglich, aber nicht mehr zwingend. Es kommt alternativ wieder die AfA über die Nutzungsdauer in Betracht, wenn Unternehmer beispielsweise keine hohen, sondern lieber über die Jahre verteilte Betriebsausgaben möchten.
  • 150,01 und 410 €: Hier besteht das Wahlrecht zwischen dem sofortigen Betriebsausgabenabzug in voller Höhe, der alternativen Bildung eines Sammelpostens mit der pauschalierten AfA über fünf Jahre sowie der regulären linearen oder degressiven Abschreibung über die Nutzungsdauer. Die Poolabschreibung über fünf Jahre ist in diesem Fall für andere Anschaffungen des Wirtschaftsjahres nicht mehr möglich.
  • 410,01 und 1.000 €: In diesem Fall besteht die Option, das Wirtschaftsgut innerhalb des fünfjährigen Sammelpostens oder alternativ über die reguläre Abschreibung nach der Nutzungsdauer abzusetzen. Wurde bei Preisen bis 410 € die Alternative 2 gewählt, darf für dieses Jahr kein Sammelposten mehr gebildet werden.

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