Flexibler Umgang mit geringwertigen WirtschaftsgüternBewegliche Anlagegüter mit einem Nettopreis ohne Umsatzsteuer von bis zu 410 € dürfen beim Erwerb oder der Einlage aus dem Privatvermögen ab 2010 wieder sofort in voller Höhe als geringwertiges Wirtschaftsgut (GwG) abgeschrieben werden - so wie das selbstständige bereits aus den Jahren vor 2008 kennen. Alternativ kann der Unternehmer aber auch die Regelung aus 2009 weiter anwenden und nur Preise bis 150 € sofort absetzen sowie für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 und 1.000 € einen Sammelposten bilden und einheitlich über fünf Jahre abschreiben. Selbstständige erhalten so mehr Flexibilität bei der Wahl zwischen den Abschreibungsmodalitäten, müssen sich pro Geschäftsjahr aber für eine der beiden Methoden entscheiden. Sofern sie die Sofortabschreibung bis 410 € nutzen, müssen sie die Wirtschaftsgüter über 150 € in einem gesonderten Verzeichnis auflisten, sofern diese Angaben nicht bereits aus der Buchführung ersichtlich sind. Nunmehr stehen Ihnen folgende drei Optionsmöglichkeiten zur Verfügung: Nettopreise (ohne Umsatzsteuer) zwischen
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