Weitere Änderungen für Arbeitnehmer

  • Gesundheitsförderung
    Zusätzlich zum Lohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bleiben bis zu einem Freibetrag von 500 Euro jährlich pro Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Begünstigt sind Arbeitnehmer, Mini-Jobber und Gesellschafter-Geschäftsführer. Unter diese Regelung fallen beispielsweise die Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter körperlicher Belastungen oder die gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung. Die Steuerbefreiung kann auch für Barzuschüsse des Arbeitgebers an seine Belegschaft beansprucht werden, die die Arbeitnehmer für extern durchgeführte Maßnahmen verwenden. Nicht begünstigt sind Zuschüsse für Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und Fitnessstudios. Das gilt aber nicht, wenn das Fitnessstudio Angebote betreibt, die von einer Krankenkasse als förderungswürdig eingestuft sind.
  • Sachbezugswerte
    Die amtlichen Sachbezugswerte für Unterkunft, Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie Miete wurden zum 01.01.2009 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Die neuen Werte sind für den steuerlichen geldwerten Vorteil zu beachten. Sie betragen für die freie Verpflegung monatlich 210 (2008: 205), freie Unterkunft monatlich 204 (198), Gesamtsachbezugswert 414 (403), Frühstück je Monat/Mahlzeit 46/1,53 (45/1,50), Mittag- Abendessen, Monat/ Mahlzeit 82/2,73 (80/2,67) sowie den Höchstwert für Essensmarken 5,83 (5,77) Euro.
  • Reisekostenpauschalen
    Die Finanzverwaltung hatte für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten auf Auslandsdienstreisen neue Pauschbeträge bekanntgegeben, die für Reisetage ab dem 01.01.2009 gelten. Die neuen Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug müssen bereits seit 2008 die tatsächlichen Übernachtungskosten abgezogen werden.
  • Mitarbeiterbeteiligung
    2009 wurde die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausgeweitet, um Arbeitnehmer verstärkt an Unternehmens­gewinnen zu beteiligen. Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen wurde von 135 auf 360 Euro jährlich angehoben. Neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds garantieren einen Anlagemittelrückfluss von 60 Prozent in die beteiligten Unternehmen. Damit soll das Eigenkapital der Unternehmen gestärkt werden. Die neuen Fonds unterscheiden sich von herkömmlichen Investmentfonds erheblich.
  • Vermögenswirksame Leistungen
    Für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen steigt der Fördersatz ab 2009 von 18 auf 20 Prozent und der jährliche Förderhöchstbetrag von 72 auf 80 Euro. Die hierfür maßgebende Einkommensgrenze erhöht sich von 17.900 auf 20.000 Euro (bei Verheirateten das Doppelte). Die Förderung für Bausparer ändert sich hingegen nicht und bleibt bei den geringeren Sätzen.
  • Sparzulage
    Die Frist für den Antrag wird an den allgemeinen Zeitraum für die Antragsveranlagung bei Arbeitnehmern angeglichen. Das erfolgt durch eine Verlängerung von zwei auf vier Jahre.
  • Lohnsteuertabellen
    Ab 2009 sinken die Einkommensteuertarife. Damit diese Steuerentlastung bei den Mitarbeitern ankommt, müssen Arbeitgeber die Minderungen zwingend bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren für nach 2008 endende Lohnzahlungszeiträume anwenden. Die Verpflichtung gilt für Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung, deren Programme eine rückwirkende Neuberechnung vorsehen und ermöglichen.
  • Betriebliche Altersvorsorge
    Beiträge für eine Direktversicherung sowie Zuwendungen an Pensionskassen und Pensionsfonds sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten jährlich steuer- und sozialabgabenfrei. Das gilt unabhängig davon, ob die Beiträge arbeitgeberfinanziert sind oder über eine Gehaltsumwandlung letztlich wirtschaftlich vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2009 von 63.600 auf 64.800 Euro angehoben. Damit erhöht sich der steuerfreie jährliche Höchstbetrag von 2.544 auf 2.592 Euro für 2009.
  • Entfernungspauschale
    Rückwirkend ab 2007 gilt die Pendlerpauschale wieder ab dem 1. Kilometer. Darüber hinaus können auch Unfallkosten sowie Tickets für Bus und Bahn geltend gemacht werden.

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