Gezeitenwechsel bei der privaten GeldanlageAn Neujahr 2009 ging die Abgeltungsteuer mit pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag an den Start. Das bringt völlig neue Steuerregeln für die Geldanlage, da es gleichzeitig zu einem Wegfall der Spekulationsfrist kommt, sodass Verkaufsgewinne generell steuerpflichtig werden. Immerhin mussten Anleger ihre Aktien oder Fondsanteile Ende 2008 nicht fluchtartig aus dem Depot werfen, um die Spekulationsfrist zu retten. Denn vor 2009 erworbene Wertpapiere können weiterhin nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden, insoweit gibt es - von wenigen Ausnahmen wie etwa bei Zertifikaten abgesehen - einen zeitlich unbegrenzten Bestandsschutz. Hinweis: Durch die Abgeltungsteuer wird es für Anleihen attraktiver, bei Aktien deutlich ungünstiger und der Verkauf von Wertpapieren bleibt erstmalig nicht mehr steuerfrei. Im Rahmen der Abgeltung wird die Steuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne mit einem festen Satz von 25 Prozent erhoben. Das bedeutet für Anleger mit hohem Einkommen eine deutliche Verbesserung. Der Steuerabzug wird direkt von der Bank vorgenommen. In der Steuererklärung tauchen diese Kapitalerträge dann nicht mehr auf. Liegen Sparer mit ihrer individuellen Progression unter den Pauschalsätzen, können sie die Einnahmen wie bisher auf Antrag in der Steuererklärung angeben. Dann wird die Abgeltungsteuer wie zuvor der Zinsabschlag angerechnet. Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag wurden zum neuen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Person zusammen gefasst. Bis zu dieser Höhe wird keine Abgeltungsteuer einbehalten. Börsenverluste mindern jetzt sogar Zinseinnahmen oder Dividenden. Da auch noch die Spekulationsfrist entfällt, zählen rote Zahlen unabhängig von der Haltefrist. Insoweit fallen dann keine Abgaben an. Vor Einführung der Abgeltungsteuer aufgelaufenen Altverluste gehen auch nicht verloren, sie dürfen noch bis 2013 mindernd berücksichtigt werden. Lediglich inländische Geldhäuser können zum Einbehalt verpflichtet werden, Auslandsbanken bleiben wie schon beim früheren Zinsabschlag außen vor. Kapitaleinnahmen und Börsengeschäfte von jenseits der Grenze sind daher weiterhin zu deklarieren. Hier wirkt sich die Abgeltungsteuer ebenfalls aus, das Finanzamt besteuert sie dann pauschal mit 25 Prozent nach. Da Kapitaleinnahmen und Börsengewinne nur noch der separaten Abgeltungsteuer unterliegen, fehlen sie nunmehr im Steuerbescheid, sofern Anleger keinen Ansatz wünschen. Das ergibt insgesamt geringere Gesamteinkünfte, was zu einer Minderung der Progression für Löhne, Mieten oder Gewinne führt. Steuerzahler wurden also beim Finanzamt ab Neujahr 2009 über Nacht ärmer. Neue Regeln gibt es auch bei der Kirchensteuer. Hier darf der Anleger entscheiden, ob die Abgabe bereits von der Bank oder später erst vom Finanzamt einbehalten wird. Da die im Rahmen der Abgeltungsteuer gezahlte Kirchenabgabe nicht mehr als Sonderausgabe zählt, gewährt der Fiskus bereits vorab eine Ermäßigung. Der Abgeltungssatz sinkt für Anleger mit Konfession ein wenig nach einer komplizierten Formel. Die Jahresbescheinigung wird ab 2009 nicht mehr benötigt, da die Banken sich nunmehr um die Steuererhebung kümmern. Daher entfällt insoweit auch der Kontenabruf. Da diese Kontrollmaßnahme auch für außersteuerliche Kontrollen verwendet wird, dürfen die Sozialbehörden unverändert weiter nach Konten forschen. Wollen Anlegern die Option Steuererklärung weiter nutzen, erhalten sie eine Bescheinigung über ihre Kapitalerträge nebst einbehaltener Abzugsteuer. Für Erträge aus Anleihen und Rentenfonds müssen Anleger mit hoher Progression über die Abgeltungsteuer weniger zahlen, dafür erhöhen sich die Abgaben bei Aktien und Zertifikaten. Das liegt vor allem am Wegfall der Spekulationsfrist und dem gestrichenen Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Aktienverkäufe. In schlechten Börsenzeiten profitieren Sparer allerdings über die bessere Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten. Die können dann nicht nur entsprechende Gewinne binnen Jahresfrist, sondern unabhängig von der Haltedauer auch Zinserträge mindern. Das gilt dann auch für einen Währungsverlust.
<< Zurück
|