Neuerungen für FamilienEltern und Kinder werden ab 2009 gestärkt, indem das monatliche Kindergeld angehoben wird:
Für Kinder steigt zudem der Kinderfreibetrag um jeweils 216 Euro von zuvor 3.648 auf 3.864 Euro. Insgesamt werden damit die steuerlichen Freibeträge für jedes Kind von 5.808 Euro auf 6.024 Euro erhöht. Bei Geringverdienern liegt die jährliche Steuerersparnis unter dem erhaltenen Kindergeld, sodass es vom Finanzamt keine weitere Erstattung gibt. Für die Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden in jedem Fall die Kinderfreibeträge abgezogen. Das wirkt sich auch schon bei der Berechnung der Lohnsteuer über den Arbeitgeber aus, sofern der Nachwuchs auf der Steuerkarte eingetragen ist. Pro Kind haben Eltern im ersten Halbjahr 2009 über die Kindergeldkasse einen einmaligen Bonus von 100 Euro erhalten. Der wird allerdings bei der Einkommensteuerveranlagung 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Insoweit profitieren nur Eltern, bei denen sich die Freibeträge nicht auf die Einkommensteuerlast auswirken. Ab 2009 können volljährige Kinder grundsätzlich nur noch bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt werden. Die bestehende Übergangsregelung für das Alter 26/27 hat 2009 nur noch Bedeutung für behinderte Kinder. Diese werden weiter berücksichtigt, wenn die Behinderung vor 2007 und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist.
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