Aktionäre und Steuern
Einleitung
Sparer, die in Aktien investieren, können auf zweifache Weise von
ihrer Geldanlage profitieren: Zum einen von Dividenden, Bezugsrechten
und Gratisaktien, zum anderen von Wertsteigerungen. Gerade die zweite
Komponente ist die interessantere, aber auch die riskantere. Aktien werden
an der Börse gehandelt und verändern sich in ihrem Wert täglich.
Daher stellt die Geldanlage in Aktien ein größeres Risiko dar
als die Anlage in festverzinslichen Wertpapieren. Sie bietet auf der anderen
Seite aber auch die weitaus größere Gewinnchance. Die Aktie
als Risikopapier bietet attraktive Renditeaussichten sowie die Möglichkeit
von Kursverlusten.
Positiv war bislang die Tatsache zu bewerten, dass das Finanzamt die
Erträge aus der Aktienanlage nur moderat erfasst hatte: Kursgewinne
blieben nach einem Jahr Haltedauer bleiben steuerfrei und Dividenden sowie
Spekulationserträge wuerden nur zur Hälfte besteuert. Diese
Vorzugsbehandlung ist unter der Abgeltungsteuer nicht nur entfallen, aus
der Aktien sind sogar einer der großen Verlierer der Systemumstellung
an Neujahr 2009 - und dies aus vier Gründen:
- Kursgewinne sind stets und nicht nur innerhalb der Spekulationsfrist
steuerpflichtig.
- Realisierte Verluste können - im Gegensatz zu allen anderen
Wertpapierarten - nur mit Aktiengewinnen und keinen anderen positiven
Kapitaleinnahmen verrechnet werden.
- Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Kurzfristgewinne
entfällt.
- Der Aufwand für die Aktienanlage lässt sich nicht mehr
als Werbungskosten absetzen.
Die nachfolgenden Kapitel geben einen Überblick zu den aktuell noch gültigen
Regelungen und einen Ausblick auf die Abgeltungsteuer.
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